Rechtsprechung
BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
InsO § 21 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung; Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts führen zu keinem Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rüge mangelnder Sachaufklärung bei Zeugeneinvernahme; Darlegungspflicht zur Rüge mangelnder Sachaufklärung oder dazu, warum Rüge nicht möglich war; Umfang der Amtsermittlungspflichten des Finanzgerichts
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.06.2003 - 10 K 3486/02
- BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Das Übergehen eines Beweisantrages oder eine unvollständige Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung während der Zeugenbefragung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes während der Zeugeneinvernahme und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02
NZB: Feststellungen in einem Strafurteil
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Mit der dem Beschwerdevorbringen ferner zu entnehmenden Rüge unrichtiger Würdigung der Aussage und der Glaubwürdigkeit des Zeugen E und einer darauf beruhenden fehlerhaften Würdigung der Umstände, die zur Versagung der Verlängerung des der KG eingeräumten Überziehungskredites geführt haben, wendet sich der Kläger gegen die Beweiswürdigung und macht damit lediglich Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts geltend, die einen Verfahrensmangel nicht begründen und die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513).
- BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Die Verpflichtung des FG zur Erforschung des Sachverhaltes beinhaltet zwar, dass das FG auch ohne entsprechenden Hinweis der Beteiligten die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen anstellen und die hierfür notwendigen Ermittlungen durchführen muss, nicht aber, dass es jeder fernliegenden Erwägung nachzugehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495). - BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes während der Zeugeneinvernahme und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 09.12.1998 - IV B 98/97
Zeugenvernehmung
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Auch insoweit gilt, dass die Sachaufklärungspflicht des FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten gesehen werden kann (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 IV B 98/97, BFH/NV 1999, 800). - BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 265/03
Wird geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters des Klägers von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern bei der Beweiserhebung durch Zeugeneinvernahme eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes durch eine eingehendere Zeugenbefragung und Vorhalte an diesen auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).